Sie als Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, Ihr Kind zum regelmässigen Schulbesuch anzuhalten. Trotzdem kann es vorkommen, dass Absenzen, Urlaube oder Dispensationen notwendig sind.
Absenzen Absenzen sind nicht planbare Abwesenheiten von der Schule. Absenzen vom obligatorischen Unterricht bedürfen einer Bewilligung der Schule. Kann vorgängig keine Bewilligung eingeholt werden, sind die Absenzen nachträglich ausreichend zu begründen. Stichhaltige Gründe für eine Absenz sind insbesondere Erkrankungen, gravierende Vorkommnisse in der Familie oder höhere Gewalt. Die Erziehungsberechtigten haben die zuständige Lehrperson bis zum Beginn des Unterrichts über die Absenz der Schülerin oder des Schülers zu orientieren.
Urlaub Urlaub ist eine bewilligte Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers vom Unterricht. Es ist eine kurzfristige Freistellung vom gesamten Unterricht und setzt einen triftigen Grund und eine Bewilligung voraus. Die Klassenlehrperson ist frühzeitig über geplante Urlaube zu informieren. Die Bewilligung für Urlaub kann mit dem
Gesuchsformular für Urlaub via die Klassenlehrperson eingeholt werden.
Dispensation Unter Dispensation wird eine kürzer- oder längerfristige Freistellung von einzelnen Fächern oder Unterrichtsinhalten verstanden. Eine Dispensation unterliegt grundsätzlich den gleichen Bewilligungskriterien im Einzelfall wie denjenigen des Urlaubs. Auch hier kann die Bewilligung für Dispensation mit dem
Gesuchsformular für Dispensation via die Klassenlehrperson eingeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie im
Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationsreglement für Schülerinnen und Schüler.