Inhalt
Kindergarteneintritt / Stufenübertritte
Schulpflicht Kanton St. Gallen
Die Volksschule im Kanton St. Gallen dauert elf Jahre und umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule
und Oberstufe.
Kindergarten
Laut Volkschulgesetz des Kanton St. Gallen (VSG), Artikel 45 wird ein Kind am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig.
Ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt (Broschüre)
Informationen zum Kindergarten Rapperswil-Jona
Kindergarten - das Wichtigste in Kürze (Broschüre Kanton St. Gallen)
Fit für den Kindergarten (Broschüre des Kantons Bern)
Merkblatt zur Einteilung in den Kindergarten - steht per Januar 2026 zum Download bereit.
Rückstellung vom Kindergarteneintritt
Eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt um ein Jahr ist nur im Ausnahmefall möglich. Der entsprechende Antrag ist an die Schulverwaltung zu richten. Der Antrag verlangt das schriftliche Einverständnis beider gesetzlicher Vertreter sowie eine Beurteilung durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt.
Eingabefrist für den Rückstellungsantrag ist bis zum 15. April.
Privatkindergarten
Ihr Kind wird einen Privatkindergarten besuchen? Die fristgerechte Anmeldung mittels Anmeldeformular der Stadt (Versand im Dezember) wird dennoch verlangt. Bis spätestens am 1. Schultag benötigt die Schulverwaltung zudem die Schulbestätigung der Privatschule.
Stufenübertritte
Per Schuljahr 2025/26 stellt die Schule Rapperswil-Jona auf das Modell des Zweijahresturnus um. Damit kommt es für Ihr Kind immer am Ende der nachfolgenden Schuljahre zu einem Übertritt:
- Ende 2. Kindergarten
- Ende Primarstufe 2
- Ende Primarstufe 4
- Ende Primarstufe 6 mit dem Übertritt in die Oberstufe
Weitere Informationen dazu werden bis Ende Februar 2026 an dieser Stelle aufgeschaltet.
Die Merkblätter zur Einteilung stehen per Februar 2026 zur Ansicht bereit.