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Kindergarteneintritt / Stufenübertritte
Schulpflicht Kanton St. Gallen
Die Volksschule im Kanton St. Gallen dauert elf Jahre und umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule
und Oberstufe.
Kindergarten
Laut Volkschulgesetz des Kanton St. Gallen (VSG), Artikel 45 wird ein Kind am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig.
Der Eintritt in den Kindergarten ist ein bedeutender Schritt für Ihr Kind und für Sie als Eltern.
Kindergarten - das Wichtigste in Kürze
Fit für den Kindergarten (Broschüre des Kantons Bern)
Merkblatt zur Einteilung in den Kindergarten - steht per Januar 2026 zur Ansicht bereit
Ferien und schulfreie Tage
Stufenübertritte
Per Schuljahr 2025/26 stellt die Schule Rapperswil-Jona auf das Modell des Zweijahresturnus um. Damit kommt es für Ihr Kind immer am Ende der nachfolgenden Schuljahre zu einem Übertritt:
- Ende 2. Kindergarten
- Ende Primarstufe 2
- Ende Primarstufe 4
- Ende Primarstufe 6 mit dem Übertritt in die Oberstufe
Weitere Informationen dazu werden bis Ende Februar 2026 an dieser Stelle aufgeschaltet.
Die Merkblätter zur Einteilung stehen per Februar 2026 zur Ansicht bereit.