Inhalt
Schulzahnärztliche Untersuche
Die Kosten eines jährlichen Vorsorgeuntersuchs bei einem zuständigen Zahnarzt werden von der Gemeinde übernommen.
Die Anmeldung zu diesem Untersuch ist in der Verantwortung der Eltern, die rechtzeitig von der Schulverwaltung über die Formalitäten informiert werden.
Die Schulverwaltung stellt Organisation, Durchführung und Überwachung der Schulzahnpflege sicher.
Ab 1. August 2007 werden keine Beiträge mehr an die nachfolgenden Behandlungskosten entrichtet.