Kopfzeile

Kontakt

Schule Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

055 225 80 00
schulverwaltung@rj.sg.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 16.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Hausordnung

Überall, wo eine grössere Anzahl Menschen unter einem Dach zusammenlebt, müssen einige grundsätzliche Abmachungen einen geordneten Betrieb und ein faires Zusammenleben regeln. Diese Abmachungen sind verbindlich.

  • Im ganzen Schulhaus ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  • Der Konsum von Kaugummis ist im ganzen Schulhaus verboten.
  • Während der Schulzeit muss in den Gängen und im Freien vor den Schulzimmern Ruhe herrschen.
  • Das Schulhaus wird jeweils um 7.00 Uhr durch den Hauswart geöffnet und um 17.00 Uhr geschlossen.
  • Während den Zwischenstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler an einem von der Lehrperson zugewiesenen Ort auf.
  • Während der grossen Pause ist das Schulhaus vormittags und nachmittags zu verlassen. - -Die Pause wird im Freien verbracht.
  • Es ist nicht gestattet, während der Pausen das Schulareal zu verlassen.
  • Alle Spezialräume (Aufenthaltsräume, Chemie, Physik, Sammlung, Informatikraum, Werkstätten, Turnhalle) sowie das Lehrerzimmer dürfen nur in Begleitung oder im Auf-trag einer Lehrperson betreten werden.
  • Für Beschädigungen auf dem gesamten Schulareal an Gebäuden, Geräten, Verkehrsmit-teln anderer, Mobiliar sowie an Lehrmitteln haften die Fehlbaren bzw. deren Eltern.
  • Das Rauchen und Konsumieren von Alkohol oder anderen Drogen ist den Schülerinnen und Schülern auf dem gesamten Schulareal untersagt.
  • Das Tragen von Waffen, Messern usw. ist auf dem ganzen Areal strikte verboten.
  • Das Fahren mit Rollbrettern, Inline-Skates, Kickboards und ähnlichen Geräten ist in allen Räumen und Gängen der Schulanlage verboten.
  • Velos, Mofas und E-Fahrzeuge sind geordnet in die Halterungen der dafür vorgesehenen Räume zu stellen.
  • Der Turnhallenboden verträgt keine färbenden Schuhsohlen. Für jede Schülerin und je-den Schüler ist es unerlässlich, ein Paar Hallenschuhe sowie ein Paar für den Turnunter-richt im Freien zur Verfügung zu haben.
  • Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte müssen an Schultagen auf dem ganzen Schulareal ausgeschaltet sein. Bei einem Verstoss gegen diese Regel werden sie eingezogen.
  • Das Tragen von Mützen (Cap) und übergezogenen Kapuzen ist im Schulhaus nicht er-laubt.
  • Schneeballwerfen ist nur auf der Wiese erlaubt. Dabei dürfen Unbeteiligte nicht gefährdet oder belästigt werden. Es ist verboten, Schneebälle gegen die Gebäude zu werfen.
  • Im Winter ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Schnee ins Haus getragen wird.


Den Anordnungen der Lehrerschaft und der Hauswarte ist Folge zu leisten.