Inhalt
Hausordnung
Überall, wo eine grössere Anzahl Menschen unter einem Dach zusammenlebt, müssen einige grundsätzliche Abmachungen einen geordneten Betrieb und ein faires Zusammenleben regeln. Diese Abmachungen sind verbindlich.
- Im ganzen Schulhaus ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
- Der Konsum von Kaugummis ist im ganzen Schulhaus verboten.
- Während der Schulzeit muss in den Gängen und im Freien vor den Schulzimmern Ruhe herrschen.
- Das Schulhaus wird jeweils um 7.00 Uhr durch den Hauswart geöffnet und um 17.00 Uhr geschlossen.
- Während den Zwischenstunden halten sich die Schülerinnen und Schüler an einem von der Lehrperson zugewiesenen Ort auf.
- Während der grossen Pause ist das Schulhaus vormittags und nachmittags zu verlassen. - -Die Pause wird im Freien verbracht.
- Es ist nicht gestattet, während der Pausen das Schulareal zu verlassen.
- Alle Spezialräume (Aufenthaltsräume, Chemie, Physik, Sammlung, Informatikraum, Werkstätten, Turnhalle) sowie das Lehrerzimmer dürfen nur in Begleitung oder im Auf-trag einer Lehrperson betreten werden.
- Für Beschädigungen auf dem gesamten Schulareal an Gebäuden, Geräten, Verkehrsmit-teln anderer, Mobiliar sowie an Lehrmitteln haften die Fehlbaren bzw. deren Eltern.
- Das Rauchen und Konsumieren von Alkohol oder anderen Drogen ist den Schülerinnen und Schülern auf dem gesamten Schulareal untersagt.
- Das Tragen von Waffen, Messern usw. ist auf dem ganzen Areal strikte verboten.
- Das Fahren mit Rollbrettern, Inline-Skates, Kickboards und ähnlichen Geräten ist in allen Räumen und Gängen der Schulanlage verboten.
- Velos, Mofas und E-Fahrzeuge sind geordnet in die Halterungen der dafür vorgesehenen Räume zu stellen.
- Der Turnhallenboden verträgt keine färbenden Schuhsohlen. Für jede Schülerin und je-den Schüler ist es unerlässlich, ein Paar Hallenschuhe sowie ein Paar für den Turnunter-richt im Freien zur Verfügung zu haben.
- Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte müssen an Schultagen auf dem ganzen Schulareal ausgeschaltet sein. Bei einem Verstoss gegen diese Regel werden sie eingezogen.
- Das Tragen von Mützen (Cap) und übergezogenen Kapuzen ist im Schulhaus nicht er-laubt.
- Schneeballwerfen ist nur auf der Wiese erlaubt. Dabei dürfen Unbeteiligte nicht gefährdet oder belästigt werden. Es ist verboten, Schneebälle gegen die Gebäude zu werfen.
- Im Winter ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Schnee ins Haus getragen wird.
Den Anordnungen der Lehrerschaft und der Hauswarte ist Folge zu leisten.