Inhalt
Kindergarteneintritt / Stufenübertritte
Schulpflicht Kanton St. Gallen
Die Volksschule im Kanton St. Gallen dauert elf Jahre und umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule
und Oberstufe.
Kindergarten
Laut Volkschulgesetz des Kanton St. Gallen (VSG), Artikel 45 wird ein Kind am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig.
Einladung zur Informationsveranstaltung Kindergarteneintritt am Montag, 12. Januar 2026
Merkblatt zur Einteilung in den Kindergarten
Informationen zum Kindergarten Rapperswil-Jona
Kindergarten - das Wichtigste in Kürze (Broschüre Kanton St. Gallen)
Fit für den Kindergarten (Broschüre des Kantons Bern)
Ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt (Broschüre)
Rückstellung vom Kindergarteneintritt
Eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt um ein Jahr ist nur im Ausnahmefall möglich. Der entsprechende Antrag ist an die Schulverwaltung zu richten. Der Antrag verlangt das schriftliche Einverständnis beider gesetzlicher Vertreter sowie eine Beurteilung durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt.
Eingabefrist für den Rückstellungsantrag ist bis zum 15. April.
Privatkindergarten
Ihr Kind wird einen Privatkindergarten besuchen? Die fristgerechte Anmeldung mittels Anmeldeformular der Stadt (Versand im Dezember) wird dennoch verlangt. Bis spätestens am 1. Schultag benötigt die Schulverwaltung zudem die Schulbestätigung der Privatschule.
Stufenübertritte
Per Schuljahr 2025/26 stellt die Schule Rapperswil-Jona auf das Modell des Zweijahresturnus um. Damit kommt es für Ihr Kind immer am Ende der nachfolgenden Schuljahre zu einem Übertritt:
- Ende 2. Kindergarten
- Ende Primarstufe 2
- Ende Primarstufe 6 mit dem Übertritt in die Oberstufe
Ausserdem kommt es am Ende der Primarstufe zu einem Wechsel bei der Lehrperson. Die Klassenzusammensetzung der Kinder bleibt bestehen.
Weitere Informationen dazu werden bis Ende Februar 2026 an dieser Stelle aufgeschaltet.
Merkblatt Einteilung Primarstufe 1
Merkblatt Einteilung Primarstufe 3 (und 4)
Merkblatt Einteilung Oberstufe
Rekursstelle
Rechtsmittelbelehrung
Gegen eine Verfügung kann nach Art. 129 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1) in Verbindung mit Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Rekursstelle Volksschule Sarganserland-See-Gaster, RA lic.iur. Roman Schmidlin, Präsident, Lattenhofweg 4, Postfach 2151, 8645 Jona erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Er muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.