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Kontakt

Schule Rapperswil-JonaSt. Gallerstrasse 40
8645 Jona

055 225 80 00
schulverwaltung@rj.sg.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
08.30 - 11.30 Uhr / 13.15 - 16.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Inhalt

Kindergarteneintritt / Stufenübertritte

Schulpflicht Kanton St. Gallen

Die Volksschule im Kanton St. Gallen dauert elf Jahre und umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule
und Oberstufe.

Das St. Galler Schulsystem

Kindergarten

Laut Volkschulgesetz des Kanton St. Gallen (VSG), Artikel 45 wird ein Kind am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig. 

Einladung zur Informationsveranstaltung Kindergarteneintritt am Montag, 12. Januar 2026
Merkblatt zur Einteilung in den Kindergarten

Informationen zum Kindergarten Rapperswil-Jona
Kindergarten - das Wichtigste in Kürze (Broschüre Kanton St. Gallen)

Fit für den Kindergarten (Broschüre des Kantons Bern)
Ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt (Broschüre)

Rückstellung vom Kindergarteneintritt

Eine Rückstellung vom Kindergarteneintritt um ein Jahr ist nur im Ausnahmefall möglich. Der entsprechende Antrag ist an die Schulverwaltung zu richten. Der Antrag verlangt das schriftliche Einverständnis beider gesetzlicher Vertreter sowie eine Beurteilung durch die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt.
Eingabefrist für den Rückstellungsantrag ist bis zum 15. April.

Privatkindergarten

Ihr Kind wird einen Privatkindergarten besuchen? Die fristgerechte Anmeldung mittels Anmeldeformular der Stadt (Versand im Dezember) wird dennoch verlangt. Bis spätestens am 1. Schultag benötigt die Schulverwaltung zudem die Schulbestätigung der Privatschule.

Stufenübertritte

Per Schuljahr 2025/26 stellt die Schule Rapperswil-Jona auf das Modell des Zweijahresturnus um. Damit kommt es für Ihr Kind immer am Ende der nachfolgenden Schuljahre zu einem Übertritt: 

  • Ende 2. Kindergarten
  • Ende Primarstufe 2
  • Ende Primarstufe 6 mit dem Übertritt in die Oberstufe

Ausserdem kommt es am Ende der Primarstufe zu einem Wechsel bei der Lehrperson. Die Klassenzusammensetzung der Kinder bleibt bestehen.

Weitere Informationen dazu werden bis Ende Februar 2026 an dieser Stelle aufgeschaltet.

Merkblatt Einteilung Primarstufe 1
Merkblatt Einteilung Primarstufe 3 (und 4)
Merkblatt Einteilung Oberstufe

Rekursstelle

Rechtsmittelbelehrung
Gegen eine Verfügung kann nach Art. 129 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1) in Verbindung mit Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, abgekürzt VRP) innert 14 Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Rekursstelle Volksschule Sarganserland-See-Gaster, RA lic.iur. Roman Schmidlin, Präsident, Lattenhofweg 4, Postfach 2151, 8645 Jona erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Er muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. 

Ferien und schulfreie Tage